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Antibiotika in der Landwirtschaft

Einsatz nur, wenn therapeutisch notwendig

Antibiotika sind das wichtigste Instrument zur Behandlung von Infektionskrankheiten. Jedoch nehmen auch in Deutschland die Fälle von Antibiotika-Resistenzen zu. Dadurch können Mediakamente bei erkrankten Menschen oder erkrankten Tieren ihre Wirkung verlieren. Da jeder Einsatz von Antibiotika letztlich die Resistenz fördern kann, muss sichergestellt sein, dass Antibiotika gerade bei Tieren, von denen Lebensmittel gewonnen werden, nur dann eingesetzt werden, wenn sie unbedingt erforderlich sind.

Die Strategie des BMELV

Gesetzliche Vorgaben, umfassende Informationen, intensive Forschung sowie eine risikoorientierte Überwachung sind die tragenden Säulen der Strategie gegen überflüssigen oder unsachgemäßen Antibiotika-Einsatz in der Landwirtschaft sowie gegen Antibiotika-Resistenzen. Alle Maßnahmen dienen dabei dem vorsorgenden Gesundheitsschutz, der zugleich vorbeugender Verbraucherschutz ist.

Das Antibiotika-Minimierungskonzept des BMELV berücksichtigt

  • die Verbesserung der Tierhaltungsbedingungen,
  • die Verschärfung der Regelungen im Tierarzneimittelrecht und
  • die Förderung von Alternativen zum Antibiotikaeinsatz z.B. im Rahmen der Forschung.

Durch ein Paket gezielter Maßnahmen wird das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) den Einsatz von Antibiotika in der Tierhaltung besser erfassen und die Datennutzung neu regeln. Das ist ein wichtiger Schritt für mehr Tierschutz und Tiergesundheit.

Klare rechtliche Vorschriften

Es gibt bereits klare Vorschriften, die den Einsatz von Antibiotika regeln: Nach dem Arzneimittelgesetz dürfen Antibiotika nur zur Behandlung von kranken Tieren eingesetzt werden, keinesfalls zur Wachstumsförderung. Auch dürfen Antibiotika nicht zur Überdeckung von Krankheiten, die durch Haltungsmängel hervorgerufen werden, verabreicht werden. Verstöße gegen diese Vorschriften sind strafbar. Die Überwachung der Einhaltung dieser Vorschriften ist grundsätzlich Aufgabe der Länderbehörden. Die Bundesländer sind dafür zuständig, Tierarztpraxen und Tierhaltungsbetriebe risikoorientiert zu kontrollieren.

Einsatz nur, wenn therapeutisch notwendig

Das BMELV tritt seit Jahren dafür ein, dass beim Einsatz von Antibiotika ein strenger fachlicher Maßstab zugrunde gelegt wird. Antibiotika dürfen bei Tieren nur dann eingesetzt werden, wenn dies aus therapeutischen Gründen geboten ist. Daher ist bereits vor zehn Jahren im Arzneimittelgesetz (AMG) eine Beschränkung der Abgabe von systemisch wirksamen Antibiotika (11. AMG-Novelle) und eine Bindung von deren Anwendung an eine vorherige tierärztliche Untersuchung verankert worden.

Mit der 16. AMG-Novelle soll der rechtliche Rahmen für Vorgaben beim Einsatz von Antibiotika in der Tiermedizin weiter verschärft werden. Dazu soll unter anderem die Möglichkeit für den Aufbau einer bundeseinheitlichen amtlichen Datenbank geschaffen werden, die den zuständigen Überwachungsbehörden der Länder erstmals eine umfassende Einsichtnahme in die Daten über den Antibiotika-Einsatz bei landwirtschaftlichen Nutztieren ermöglicht. Auf eine entsprechende Verschärfung des Arzneimittelgesetzes haben sich Bund und Länder bei der Frühjahrskonferenz der Agrarminister (AMK) im April 2012 verständigt. Weitere wichtige Änderungen des Gesetzentwurfes im Überblick: Neues Arzneimittelgesetz für mehr Schutz vor Antibiotika-Resistenzen

Antibiotika als leistungsfördernde Futtermittelzusatzstoffe verboten

Bereits seit dem 1. Januar 2006 gilt EU-weit das Verbot, Antibiotika als leistungsfördernde Futtermittelzusatzstoffe einzusetzen. Seit Jahren sind in Deutschland alle antibiotisch wirksamen Tierarzneimittel zur Anwendung bei Lebensmittel liefernden Tieren verschreibungspflichtig. Bei der Abgabe von Tierarzneimitteln durch den Tierarzt an den Tierhalter sorgen strenge Fristenregelungen dafür, dass ein enger Zusammenhang zwischen Diagnose und Behandlung der Tiere bestehen bleibt.

Deutsche Antibiotika-Resistenzstrategie "DART"

2008 wurde die Deutsche Antibiotika-Resistenzstrategie "DART" ins Leben gerufen. Zentrales Ziel der gemeinsamen Strategie des Bundesministeriums für Gesundheit, des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz und des Bundesministeriums für Bildung und Forschung ist die Reduzierung und Verminderung der Ausbreitung von Antibiotika-Resistenzen in Deutschland. Hauptprogrammpunkte der DART sind: Erfassung der Antibiotikamengen in der Veterinärmedizin, permanente Überwachung der Entwicklung der Antibiotika-Resistenzsituation, verbesserte Information von Tierärzten, Landwirten und Verbrauchern, Reduzierung des Antibiotika-Einsatzes bei Verbesserung der Prophylaxe und Hygiene zur Verhinderung von Infektionskrankheiten, eine Antibiotika-Resistenzsituation, die auch in der Zukunft den Erhalt der Wirksamkeit von Antibiotika ermöglicht.

Arbeitsgruppe "Antibiotika-Resistenzen"

Die Arbeitsgruppe "Antibiotika-Resistenzen" des BfR, des BVL und des BMELV hat die Aufgabe, alle neuen Erkenntnisse wie etwa die Ergebnisse der Resistenz-Monitorings oder die Daten zu Abgabemengen zu analysieren, Risikobewertungen hinsichtlich der Antibiotika-Resistenzentwicklung vorzunehmen und Strategien für das Risikomanagement zu erarbeiten. Die AG kann jederzeit Experten aus allen Bereichen (z.B. aus Forschung, Hochschulen oder anderen Ressortbereichen) hinzuziehen.

Weiterführende Informationen:

Neues Arzneimittelgesetz für mehr Schutz vor Antibiotika-Resistenzen

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Deutsche Antibiotika-Resistenzstrategie (DART) - Veterinärteil

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Erfassung der Abgabemengen von Tierarzneimitteln (DIMDI)

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Antibiotika-Resistenz von MRSA-Bakterien und ESBL-bildenden Bakterien

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Forschungsschwerpunkte zu Antibiotika-Resistenzen

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Internationale Maßnahmen gegen die Ausweitung von Antibiotika-Resistenzen

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Übersicht über die Rechtsgrundlagen

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Praxishilfen zum Umgang mit Antibiotika

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