Versandhandel von Tierarzneimitteln
Regelungen über die Abgabe und Anwendung von Tierarzneimitteln sind im Tierarzneimittelgesetzt (AMG) zu finden. Die Regelungen betreffen insbesondere den Versandhandel mit Arzneimitteln, die zur Anwendung bei Tieren bestimmt sind. Sie richten sich an Apotheken, Tierärzte und Tierhalter.
Tierarzneimittel sind zur Heilung und Verhütung von Tierkrankheiten bestimmt, Quelle: BLE, Thomas Stephan
Die wichtigsten Inhalte:
- Öffnung des Versandhandels mit Arzneimitteln, die ausschließlich zur Anwendung bei Tieren, die nicht der Gewinnung von Lebensmitteln dienen, zugelassen sind.
- Tierhalter dürfen verschreibungspflichtige Arzneimittel bei Tieren nur anwenden, soweit die Arzneimittel von dem Tierarzt verschrieben oder abgegeben worden sind, bei dem sich die Tiere in Behandlung befinden.
- Verbot der Verabreichung von bestimmten verbotenen oder nicht gelisteten pharmakologisch wirksamen Stoffen an Lebensmittel liefernde Tiere.
Diese Regelungen sind im 15. Gesetz zur Änderung des Arzneimittelgesetzes vom 25.5.2011 neu aufgenommen worden. Es ist im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 25 vom 30.5.2011 S. 946 verkündet worden und am 31.5.2011 in Kraft getreten.

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