Deutliche Kennzeichnung von Käse- und Schinken-Imitaten
Forsa-Umfrage im Auftrag des BMELV zeigt: 90 Prozent der Verbraucher für bessere Information.
Viele Bundesbürger haben Schwierigkeiten, Schinken von Schinken-Imitaten zu unterscheiden. Dementsprechend halten über 90 Prozent die derzeitige Kennzeichnung von Schinken-Imitaten nicht für ausreichend. Sie befürworten den zusätzlichen Hinweis, dass es sich um ein "Schinken-Imitat" handelt. Dies ist das zentrale Resultat einer Forsa-Umfrage, die das Bundesverbraucherministerium in Auftrag gegeben hat.
Zwar ist es nach den lebensmittelrechtlichen Bestimmungen nicht verboten, solche "Imitate" herzustellen und zu verkaufen. Sie müssen aber nach den geltenden Kennzeichnungsvorschriften mit einer richtigen und sachgerechten Verkehrsbezeichnung gekennzeichnet werden, wenn sie in Fertigpackungen an Verbraucher abgegeben werden. Dies geschieht u. a. über die Angabe der Bestandteile des Imitats im Zutatenverzeichnis (z.B. Schweinefleisch, Stärkegel, Wasser). Auch bei der Verwendung solcher Zutaten in der Gastronomie, beispielsweise bei der Herstellung von Pizzen, darf die Angabe in der Speisekarte nicht irreführend sein.
Die Imitat-Eigenschaft eines Produkts ist jedoch für Verbraucher oft nicht eindeutig genug erkennbar, wie auch die Forsa-Umfrage belegt. Bundesverbraucherministerin Aigner hat sich daher auf europäischer Ebene für eine bessere Kennzeichnung von Lebensmittel-Imitaten eingesetzt. Die Verbraucher sollen auf Anhieb erkennen können, um welche Art von Produkt es sich handelt.
Die neue EU-Verordnung Nr. 1169/2011 schreibt vor, dass ab 13. Dezember 2014 gekennzeichnete und in Verkehr gebrachte verpackte Lebensmittel, bei denen Imitate verwendet wurden, speziell gekennzeichnet werden müssen. So muss künftig bei "Analogkäse" der ersatzweise verwendete Stoff in unmittelbarer Nähe des Produktnamens angegeben werden. Die Schriftgröße der Imitatkennzeichnung muss mindestens 75 Prozent der Größe des Produktnamens betragen. Es bleibt dabei, dass auch das Zutatenverzeichnis die Bestandteile des verwendeten Imitats enthalten muss.
Weitere Informationen
EU-Vorschriften zur Lebensmittel- und Nährwertkennzeichnung
Forsa-Umfrage des BMELV zu Schinken-Imitaten


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