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Rechtsgrundlagen: Kontaminanten in Lebensmitteln

Für Kontaminanten gelten eine Vielzahl von Vorschriften.

In diesen sind unter anderem die zulässigen Höchstgehalte für gesundheitsbedenkliche Stoffe, Sondervorschriften für die Einfuhr aus Nicht-EU-Staaten oder spezifische Überwachungsprogramme zu belasteten Produkten geregelt. Sie gelten für alle Lebensmittelunternehmer von der Primärproduktion bis zum Händler.

Der verantwortliche Hersteller, Importeur oder sonstige Inverkehrbringer von Lebensmitteln hat dafür Sorge zu tragen, dass das Erzeugnis den Anforderungen der einschlägigen Rechtsvorschriften entspricht.

Die Lebensmittel-Überwachung überprüft risikoorientiert und stichprobenhaft die Einhaltung der Vorschriften.

Grundprinzipien im europäischen Kontaminantenrecht

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Höchstgehalte für Kontaminanten

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Neue Höchstgehalte für bestimmte Kontaminanten

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Überwachung der Höchstgehalte

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Einfuhrkontrollen für bestimmte Erzeugnisse aus Drittstaaten

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