Regionale Lebensmittel - transparent gekennzeichnet eine gute Wahl

Auf dem Lebensmittelmarkt sind Produkte aus der Region verstärkt gefragt – eine gute Orientierung zur regionalen Herkunft bietet das blau-weiß unterlegte Regionalfenster sowie die Qualitätssiegel der Bundesländer.

Gute Gründe für regionale Lebensmittel

Äpfel, Kartoffeln, Haferdrinks, regionale Backwaren, Wurst und Käse aus der näheren Umgebung – der Einkauf regionaler Lebensmittel liegt im Trend. So sehen 45 Prozent der Bürgerinnen und Bürger nach dem Ernährungsreport 2022 des BMEL die regionale Vermarktung von Lebensmitteln als sehr wichtig oder wichtig an.

Als Vorteile von Lebensmitteln aus der näheren Umgebung werden vielfach genannt:

  • Kurze Transportwege und saisonale Produkte können einen Beitrag zum Klimaschutz leisten.
  • Durch regionale Wirtschaftskreisläufe wird die wirtschaftliche Stabilität lokaler Versorgung gestärkt und es werden qualitativ hochwertige Produkte geboten, die sich oft durch Frische und Geschmacksintensität auszeichnen.
  • Die Anbieter können auch mittels regionaler Vermarktung lokale Verarbeitungsstrukturen wie kleine Molkereien, Schlachtereien und Getreide- und Ölmühlen erhalten oder wiederaufbauen und lokale Arbeitsplätze sichern.
  • Die Vielfalt der landwirtschaftlich geprägten Kulturlandschaften mit Weiden und Streuobstwiesen wird durch lokale Nachfrage gefördert.
  • Gut und transparent vermarktete regionale Produkte können das Vertrauen zwischen regionalen Erzeugern und Verbraucherinnen und Verbrauchern vertiefen.

Selbstversorgungsgrad in Deutschland und Saisonalität

Für den Lebensmitteleinkauf ist wichtig zu wissen, dass das Angebot von regionalen Erzeugnissen nach Produktgruppen in Deutschland sehr unterschiedlich zur Verfügung steht. So reicht der Selbstversorgungsgrad in Deutschland bei Obst von 20 Prozent bis zu 150 Prozent bei Kartoffeln, d. h. Obst wird zu 80 Prozent aus dem Ausland importiert, während Kartoffeln aus Deutschland ausgeführt werden können. Hinzu kommen Versorgungsunterschiede unter den Regionen zwischen z. B. der obst- und gemüsereichen Bodenseeregion und vom Meeresklima geprägten Anbaubedingungen unmittelbar an der Nord- und Ostsee.

Selbstversorgung in Deutschland in Prozent: Fleisch ca. 121; Milch ca. 112; Gemüse ca. 38; Obst ca. 20; Eier ca. 73; Kartoffeln ca. 150; Honig ca. 28; Zucker ca. 149; Getreide 109 Selbstverorgungsgrad in Deutschland
© BLE

Keine Definition „Regionalität“

Die Begriffe „Region“ und „regional“ sind nicht definiert. Das Verständnis, wie weit eine Region reicht, ist unterschiedlich. Die Anbieter können – soweit damit keine Verbrauchertäuschung einhergeht - Größe und Grenzen der Region selbst bestimmen. Wichtig ist dabei die Erkennbarkeit, was mit der Region jeweils gemeint ist. Eine gute Orientierung zur regionalen Herkunft können das Regionalfenster oder die Qualitätssiegel der Bundesländer bieten, die auf eine staatlich geprüfte Qualität und Herkunft aus dem Bundesland hinweisen. EU-weit signalisieren die EU-Qualitätszeichen „geschützte Ursprungsbezeichnung“ (g. U.) und „geschützte geografische Angabe“ (g. g. A.) die besonderen Eigenschaften eines Lebensmittels, die sich aus dessen Erzeugung, Verarbeitung, Zubereitung oder Reifung in einem bestimmten geografischen Gebiet ergeben. Beispiele sind die g. U. „Allgäuer Emmentaler“ und die g. g. A. „Lübecker Marzipan“

Das Regionalfenster

Logo Regionalfenster Beispiel Regionalfenster (Beispiel)
Beispiel für eine Kennzeichnung mit dem Regionalfenster in Rheinland-Pfalz © Regionalfenster e.V.

Das vom BMEL gemeinsam mit den Wirtschaftsbeteiligten angestoßene "Regionalfenster" schafft eine klare, zuverlässige und transparente Kennzeichnung regionaler Produkte: Mit einem Blick auf die Verpackung können Verbraucherinnen und Verbraucher über das blaue Fenster erkennen, was an dem Produkt "regional" ist.

Herstellern aus der Region gibt das Regionalfenster die Möglichkeit, sich von anderen Initiativen abzuheben und den Mehrwert ihres Produktes für Kunden glaubhaft zu belegen. Die Transparenz schafft das nötige Vertrauen, auf das es bei der regionalen Vermarktung ankommt.

Verbraucherinnen und Verbraucher müssen sicher sein können, dass ein Produkt zu Recht mit seiner regionalen Herkunft wirbt. Deshalb wurden Kriterien für eine aussagekräftige und verlässliche Regionalkennzeichnung erarbeitet:

  • Die Region muss eindeutig und nachprüfbar benannt werden (z.B. Landkreis, Bundesland oder Angabe eines Radius in Kilometern) und kleiner als die Bundesrepublik Deutschland sein. Sie kann bei Naturräumen Staats- oder Ländergrenzen überschreiten. Mindestens ein Teil der definierten Region muss dabei in der Bundesrepublik Deutschland liegen.
  • Die erste Hauptzutat und die wertgebenden Zutaten (z.B. die Erdbeeren im Erdbeerjoghurt) müssen zu 100 Prozent aus der genannten Region stammen und mindestens 51 Prozent des Gesamtgewichtes des Produktes ausmachen. Ist der Anteil der Hauptzutat geringer als 51 Prozent, müssen auch weitere Zutaten jeweils zu 100 Prozent aus der Region stammen, bis mindestens 51 Prozent des Gesamtgewichts erreicht sind.
  • Bei zusammengesetzten Produkten wird die Gesamtsumme aller regionalen Rohstoffe mit einer Prozentzahl angegeben.
  • Der Ort der Verarbeitung muss im Regionalfenster benannt werden.
  • Angaben über die Herkunft der landwirtschaftlichen Vorstufen/Betriebsmittel (z.B. Futtermittel, Jungtiere, Saatgut) können zusätzlich im Regionalfenster angegeben werden.

Kontrolle

Anders als bei einer Vielzahl ungenauer Werbebezeichnungen erkennen Verbraucherinnen und Verbraucher beim Regionalfenster unmittelbar, aus welcher Region die Rohstoffe stammen und wo sie verarbeitet wurden. Die Hauptzutat muss nachweislich aus der angegebenen Region stammen. Ein neutrales und mehrstufiges Kontroll- und Sicherungssystem gewährleistet, dass die Angaben zur Region, zu den Zutaten und dem Ort der Verarbeitung verlässlich sind.

Vergabe des Zeichens und Verbreitung

Das Regionalfenster ist ein freiwilliges, privates Zeichen, das vom BMEL initiiert wurde. Es wird von dem Trägerverein "Regionalfenster e.V." und der „Regionalfenster Service GmbH“ getragen. Im Trägerverein "Regionalfenster e.V." ist die gesamte Wertschöpfungskette vertreten: Neben Regionalinitiativen, Nahrungsmittelhandwerk und Landwirtschaft beteiligt sich auch der Lebensmitteleinzelhandel.

Für das operative Geschäft ist seit Januar 2019 die "Regionalfenster Service GmbH" zuständig, die diese Aufgabe aufgrund der positiven Marktentwicklung des Regionalfensters vom Trägerverein übernommen hat. Die "Regionalfenster Service GmbH" organisiert die Prüfung der Kriterien und vergibt die Lizenzen für das Regionalfenster an die Unternehmen der Agrar- und Ernährungswirtschaft. Sie ist zudem Inhaberin des Zeichens, das als Marke eingetragen ist.

Seit Anfang Januar 2014 sind Produkte mit dem Regionalfenster im Handel. Bevor ein Produkt das Regionalfenster tragen kann, muss es nach den hohen Ansprüchen des für das Regionalfenster geltenden Prüf- und Sicherungssystems geprüft worden sein. Verbraucherinnen und Verbraucher dürfen die Sicherheit haben, dass die Angaben in dem Regionalfenster richtig sind und das Produkt tatsächlich aus der angegebenen Region stammt.

Das System "Regionalfenster" hat sich bisher bewährt:

  • Schon bei Umfragen im Rahmen eines Forschungs- und Evaluierungsprojekts im Jahr 2013 wurde das Regionalfenster von Verbraucherinnen und Verbrauchern sowie vom Handel äußerst positiv bewertet.
  • Laut einer Verbraucherbefragung des Thünen-Institutes aus dem Jahr 2018 hält eine große Mehrheit (80 Prozent) das Regionalfenster für glaubwürdig.
  • 64 Prozent der Verbraucherinnen und Verbraucher achten beim Einkauf auf das Regionalfenster. Zu diesem Ergebnis kam im Jahr 2022 eine repräsentative Befragung von rund 1000 Bundesbürgerinnen und Bundesbürgern für den BMEL-Ernährungsreport 2022.
  • Mit Stand Dezember 2022 bestehen Verträge mit etwa 870 Lizenznehmern und es sind mittlerweile über 5510 Produkte mit dem Regionalfenster gekennzeichnet, mit weiter steigender Tendenz.

Weitere Informationen zu dem Trägerverein "Regionalfenster e. V.", der „Regionalfenster Service GmbH“ und dem Deklarationsfeld erhalten Sie unter www.regionalfenster.de.

Die regionalen Gütezeichen der Bundesländer

Viele Bundesländer haben regionale Qualitätssiegel entwickelt, mit denen die besondere Qualität von Roherzeugnissen und verarbeiteten Produkten aus dem jeweiligen Bundesland ausgewiesen wird. Die Qualitätsanforderungen der Produkte liegen über den gesetzlichen Standards z. B. bei den Anforderungen an Futtermittel in der Tierhaltung. Diese staatlichen Gütesiegel insbesondere für Lebensmittel lassen sich zumeist an der Formulierung „geprüfte Qualität“ oder „gesicherte Qualität“ und der Nennung des jeweiligen Bundeslandes erkennen.

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