Illegaler Holzeinschlag

Illegaler Holzeinschlag ist ein international verbreitetes Problem und Teil der internationalen Umweltkriminalität.

Der gesetzwidrige Einschlag von Bäumen trägt insbesondere in tropischen Entwicklungsländern maßgeblich zur Entwaldung und zur Schädigung der Wälder bei. Das führt nicht nur zum Verlust biologischer Vielfalt, sondern läuft auch den Bemühungen um Klimaschutz und Armutsbekämpfung zuwider. Der illegale Holzeinschlag schadet auch dem Image von Holz als naturverträglichem und nachwachsendem Rohstoff. Eine Förderung der Holznutzung aus verantwortlichen Quellen hingegen, trägt zum Erhalt der Wälder weltweit bei. Gleichzeitig schützt sie die heimische, nachhaltig wirtschaftende Forstwirtschaft und die verantwortlich arbeitenden Holzbetriebe vor Konkurrenzprodukten aus Raubbau.

Ein nicht unerheblicher Teil der international gehandelten Hölzer stammt aus illegalen Quellen. Ihr Anteil am weltweiten Handel beträgt Schätzungen zufolge zwischen sieben und siebzehn Prozent.

In Deutschland sind laut Schätzungen des Thünen-Instituts zwei bis fünf Prozent des eingeführten Holzes illegal. Aus einzelnen Ländern, insbesondere in den Tropen, kann dieser Anteil jedoch wesentlich höher als der Durchschnittswert sein. Das Holz stammt von gefährdeten und geschützten Arten, aus Schutzgebieten oder nicht genehmigter Nutzung.

2018: Bilanz nach fünf Jahren EU-Holzhandelsverordnung

2013 war nicht nur das Jahr, in dem die EU-Holzhandelsverordnung (EU Timber Regulation, EUTR) vollständig in Kraft getreten ist, sondern auch das Gründungsjahr des „Thünen-Kompetenzzentrums Holzherkünfte“.

Wo stehen wir fünf Jahre später? Darüber diskutierten auf Einladung des BMEL Vertreter der beteiligten Wirtschaft und Behörden sowie weitere Experten aus Deutschland, anderen EU-Staaten und den USA am 8./9. Oktober 2018 in Hamburg.

Im Ergebnis können viele Fortschritte verzeichnet werden, es bleiben aber auch noch zahlreiche Herausforderungen bestehen. Auch wenn die Hauptursache für die immer noch gravierende Waldzerstörung weltweit in der Umwandlung von Waldflächen zur Produktion von Agrargütern liegt (siehe Beitrag Agrarproduktion ohne Waldzerstörung), ist die Bekämpfung des illegalen Holzeinschlags nach wie vor von großer Bedeutung.
Eine kurze Zusammenfassung der Veranstaltung sowie die Vorträge stehen hier Thünen-Kompetenzzentrums Holzherkünfte zur Verfügung.

Mit verschiedenen Maßnahmen gehen Deutschland und die EU als wichtiger Absatzmarkt für Holzprodukte gegen den illegalen Holzeinschlag vor und fördern eine nachhaltige Waldbewirtschaftung weltweit.

EU-Holzhandels-Verordnung (EUTR)

Die Holzhandels-Verordnung (Verordnung EU Nr. 995/2010 vom 20. Oktober 2010) verpflichtet jeden, der innerhalb der EU Holz oder Holzprodukte erstmalig in Verkehr bringt (den sogenannten "Marktteilnehmer"), bestimmte Sorgfaltspflichten einzuhalten. Dazu gehören Informationspflichten zur Art und Herkunft des Holzes sowie Verfahren zur Einschätzung und Reduzierung des Risikos, dass das Holz aus illegalem Einschlag stammt. Die Vermarktung von illegal eingeschlagenem Holz ist verboten. Der risikobasierte Ansatz eröffnet der betroffenen Wirtschaft flexible Umsetzungsmöglichkeiten, die auf die individuellen Produkte und die jeweiligen Einkaufsregionen zugeschnitten werden können.

Die Verwendung von Holz mit anerkannter Zertifizierung oder von Holz aus Partnerländern der EU nach der EU-FLEGT-Verordnung (siehe unten) wird durch die Verordnung gefördert.

Der Produkteanhang der Verordnung unterliegt seit der ersten Evaluierung der Verordnung 2015 einer Überprüfung. Er deckt zwar bereits rund 90 Prozent der gehandelten Holzwaren ab, doch sieht die Verordnung selbst die Überprüfung speziell hinsichtlich Druckerzeugnissen vor. Bei weiteren Produkten wird überprüft, ob der bisherige Anhang Ungleichbehandlung erzeugt haben könnte.

EU-FLEGT-Verordnung

(FLEGT = Forest Law Enforcement, Governance and Trade)

Die Verordnung regelt die nationalen Kontrollen von Holzeinfuhren aus Ländern, die mit der EU Partnerschaftsabkommen gegen den illegalen Holzeinschlag geschlossen haben (EU-Verordnung 2173/2005). Entsprechende Abkommen wurden bislang mit sechs Tropenländern ausgehandelt (Ghana, Republik Kongo, Republik Kamerun, Zentralafrikanische Republik, Indonesien und Liberia). Mit weiteren Ländern wie beispielsweise Thailand, Laos und Vietnam führt die EU-Kommission Verhandlungen. Mit Vietnam konnte im März 2017 bereits eine Einigung erreicht werden, so dass eine Unterzeichnung und Ratifizierung des Abkommens ansteht. Vor der praktischen Anwendung muss jedoch noch das Kontrollsystem in Vietnam fertig gestellt und seine Verlässlichkeit geprüft und bestätigt werden. Dies ist von großer Bedeutung, da Vietnam zu den zehn weltweit bedeutendsten Produzenten von Holzmöbeln gehört. Das Holz dafür stammt zu einem großen Teil aus anderen Ländern. Daher müssen auch diese Holzimporte nach Vietnam in das Kontrollsystem einbezogen werden.

Im Rahmen dieser Abkommen richten die Partnerländer ein Genehmigungs- und Lizenzsystem ein, um so zu gewährleisten, dass nur legal eingeschlagenes Holz in die EU exportiert wird. Im Gegenzug erhalten sie direkte Unterstützung bei der Verbesserung ihrer Kapazitäten in den Bereichen Waldbewirtschaftung und Rechtsdurchsetzung und einen erleichterten Zugang zum EU-Markt durch Bestimmungen der EU-Holzhandels-Verordnung (siehe oben). Auch die Förderung alternativer Einkommensmöglichkeiten für die im illegalen Holzeinschlag beschäftigten Menschen, die meist aus der armen Landbevölkerung stammen, wird unterstützt.

Das erste und bisher einzige Land, in dem die praktische Anwendung in Kraft ist und zwar seit 2016, ist Indonesien: Holzprodukte aus Indonesien müssen für eine Einfuhr in die EU von FLEGT-Lizenzen begleitet werden. Das Lizenzsystem wird vor Ort unabhängig und streng überwacht, so dass die entsprechenden Produkte im Rahmen der EU-Holzhandels-Verordnung keine weiteren Nachweise der Legalität benötigen.

Holzhandels-Sicherungs-Gesetz (HolzSiG)

Das Holzhandels-Sicherungs-Gesetz (HolzSiG) ist das nationale Gesetz zur Umsetzung der zwei o.a. EU-Verordnungen und regelt insbesondere die nationalen Kontrollen und die möglichen Sanktionen bei Verstößen. Zuständige Kontrollbehörde für Holzimporte ist die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE). Für Holz, das in Deutschland erzeugt und vermarktet wird, sind die Länderbehörden - somit in den meisten Fällen die Forstbehörden - zuständig. Verstöße gegen das HolzSiG können als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet werden, zudem wird Holz aus illegalem Einschlag beschlagnahmt. Für schwere oder wiederholte Verstöße können auch höhere Geldstrafen bis hin zu Gefängnisstrafe verhängt werden.

Deutschland stimmt sich bei seinen Umsetzungsmaßnahmen eng mit den anderen Mitgliedsstaaten der EU und mit der EU-Kommission ab.

Thünen-Kompetenzzentrum Holzherkünfte

Das Thünen-Kompetenzzentrum Holzherkünfte bündelt die fachlichen Kompetenzen der drei Thünen-Institute für Holzforschung, internationale Waldwirtschaft und Forstökonomie sowie Forstgenetik auf den Gebieten Holzartenbestimmung, Herkunftsnachweis, Holzhandelsströme und Legalitätsprüfung und setzt sie interdisziplinär ein.

Es ist heute über die Grenzen Deutschlands hinaus wichtige Anlaufstelle für Zoll- und andere Behörden, Holzhandel, Verbraucher und Naturschutzorganisationen für die Überprüfung von Holzarten und deren Herkunft. Praktische Anwendung finden die am Thünen-Institut entwickelten Methoden z.B. auch bei Kontrollen im Rahmen des Washingtoner Artenschutzabkommens (CITES).

Neben der Sicherung der Legalität der Holzlieferung dienen die Untersuchunge ach dem Schutz der Verbraucher vor so genannten "Austauschhölzern". In solchen Fällen werden die Verbraucher durch falsche Holzartenangabe getäuscht. Hervorragende Eigenschaften bekannter meist tropischer Hölzer, z.B. Dauerhaftigkeit im Außenbereich werden vorgespiegelt, aber von den Austauschhölzern nicht gehalten.

Die Anzahl der eingereichten Holzproben seit seiner Gründung 2013 hat sich von Jahr zu Jahr deutlich gesteigert. Der größte Teil der Gutachten wird im Auftrag des Holzhandels erstellt, was die hohe Sensibilität des Handels für dieses Thema zeigt.

BMEL initiiert globale Partnerschaft zum Holzherkunfts-Check – das Global Timber Tracking Network (GTTN)

Das BMEL unterstützt zudem das "Global Timber Tracking Network (GTTN)", im Rahmen dessen der Fachaustausch gefördert, die Praxisanwendung der Verfahren gefördert und internationale Standards erarbeitet werden. Solche Standards sind nötig, um die Holzanalysen vergleichbar zu halten und sie auch als belastbares Beweismittel vor Gericht verwenden zu können. Eine internationale Datenbank soll künftig die Zugangsmöglichkeiten zu den gesammelten Baumartendaten für die spezialisierten Instituten weltweit sicherstellen.

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