Auszeichnungen und Gütezeichen

Entsprechend der Weinverordnung veröffentlicht das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft zu Beginn eines jeden Weinwirtschaftsjahres (01.08. bis 31.07. des folgenden Jahres) ein Verzeichnis der Auszeichnungen und Gütezeichen der Deutschen Landwirtschaftsgesellschaft e. V. sowie der von den Landesregierungen anerkannten Auszeichnungen und Gütezeichen auf seiner Homepage.

Auszeichnungen und Gütezeichen können bei in Deutschland durchgeführten Wettbewerben für deutsche Erzeugnisse errungen werden. Nur wenn eine solche Auszeichnung oder ein solches Gütezeichen auch in dem veröffentlichten Verzeichnis aufgeführt ist, darf mit ihm auf dem Etikett eines Weines geworben werden. Das soll den Verbraucher vor Irreführung durch eine Vielzahl vermeintlicher Qualitätsnachweise schützen.

Daher ist die Aufnahme in das Verzeichnis auf Bundesebene auf eine Auszeichnung der Deutschen Landwirtschaftsgesellschaft e. V. und deren Gütezeichen „Deutsches Weinsiegel“ beschränkt. Auf der Ebene der Länder obliegt es der jeweiligen Landesregierung, Auszeichnungen und Gütezeichen anzuerkennen und dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft zur Veröffentlichung mitzuteilen. Unabhängig davon sind Auszeichnungen und Gütezeichen zu behandeln, die durch deutsche oder nicht deutsche Weine in Wettbewerben erzielt wurden, die nicht in Deutschland durchgeführt wurden.

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