EU-Fischereikontrolle und Bekämpfung der illegalen Fischerei

Jede Regelung ist nur so gut, wie sie auch durchgesetzt wird. Um eine auf Nachhaltigkeit ausgelegte Fischereipolitik EU-weit umsetzen und Verstöße verhindern und wirksam bekämpfen zu können, sind effektive Kontrollen und abschreckende Sanktionen wichtige Instrumente.

Fischereikontrolle

Das Fischereikontrollsystem basiert auf der sog. Fischerei-Kontrollverordnung (Nr. 1224/2009), die seit 2010 gilt. Ihre Kernelemente sind:

  • eine zentrale Rahmenregelung für eine risikobasierte Fischereikontrolle in allen Mitgliedstaaten,
  • die Einführung eines Rückverfolgbarkeitssystems für Fischereierzeugnis zur Überprüfung ihrer Legalität,
  • die Harmonisierung der Sanktionsvorschriften und Einführung eines Strafpunktesystems für schwere Verstöße,
  • ein gemeinsamer Kontroll- und Inspektionsansatz in allen Mitgliedstaaten, der einheitliche und koordinierte Inspektionen gewährleistet und Grundstandards etabliert,
  • die Verbesserung der Zusammenarbeit unter den Mitgliedstaaten und mit der Kommission bei der Durchführung von Kontrollen und Inspektionen auf jeder Produktionsstufe,
  • der Aufbau eines modernen Datenerfassungs- und verwaltungssystems aller fischereibezogenen Daten und eines Datenaustauschsystems zwischen den Mitgliedstaaten, der Kommission und der Europäischen Fischereiaufsichtsagentur,
  • der Aufbau einer computerisierten, risikobasierten Datenanalyse zur schnellen Identifizierung von Unregelmäßigkeiten,
  • ein Überwachungssystem zur Motorenstärke der Fischereifahrzeuge sowie
  • die Stärkung der Befugnisse der Kommission und Anpassung des Mandats der Europäischen Fischerei-Aufsichtsagentur.

Im Mai 2018 hat die Kommission einen Vorschlag zur Modernisierung dieser Regelung vorgelegt, um die Ziele der Gemeinsamen Fischereipolitik noch besser zu erreichen. Wesentliche Punkte sind hierbei die Vereinfachung des Rechtsrahmens, die Verringerung des Verwaltungsaufwands sowie die Verbesserung der Datenlage und des Datenaustausches. Die Beratungen über diesen Vorschlag werden noch mindestens über das Jahr 2021 andauern.

Um angesichts begrenzter Ressourcen die volle Umsetzung der EU-Fischereipolitik sicherstellen zu können, ist eine mit modernster Technologie durchgeführte Risikoanalyse ein tragender Ansatz des Kontrollsystems. Effektive Kontrollen in allen Mitgliedstaaten sind auch zur Schaffung gleicher Wettbewerbsbedingungen für alle Fischer von Bedeutung und zur Bildung einer europäischen "Kontrollkultur" unter den Fischern unentbehrlich.

Die Fischerei-Kontrollverordnung wird vervollständigt durch eine umfassende Durchführungsverordnung (Nr. 404/2011) zur Regelung technischer Einzelheiten. Die Bestimmungen dieser beiden Verordnungen wurden durch die Novelle des Seefischereigesetzes und der Seefischereiverordnung in deutsches Recht umgesetzt.

Bekämpfung der illegalen, ungemeldeten und unreglementierten Fischerei

Ergänzt wird dieses Kontrollsystem für die Fangaktivitäten von EU-Schiffen durch die ebenfalls seit 2010 geltende Verordnung (EG) Nr. 1005/2008 zur Bekämpfung der illegalen, ungemeldeten und unreglementierten Fischerei. Die illegale, unregulierte und ungemeldete Fischerei (IUU-Fischerei) ist weltweit eine der größten Bedrohungen für die Nachhaltigkeit der Fischbestände und die biologische Vielfalt der Meere. Schätzungen zufolge wird jährlich Fisch im Wert von rd. 10 Mrd. € illegal gefangen. Der Anteil an den Gesamtfangmengen beträgt 19%. Deshalb ist die Bekämpfung der illegalen Fischerei ein zentrales Thema für das BMEL.

Die Fischerei außerhalb legaler Fangquoten führt in der Regel unmittelbar zu einer Übernutzung, macht die nachhaltige Bewirtschaftung der betroffenen Bestände auf der Basis wissenschaftlicher Empfehlungen unmöglich und zerstört die Lebensgrundlage der legal agierenden Fischer.

Die EU ist im internationalen Maßstab einer der größten kaufkräftigen Importmärkte für Fischereierzeugnisse und damit auch ein attraktives Ziel für Erzeugnisse aus illegalen Fängen. Deshalb ist es so wichtig, den Import von Fischereierzeugnissen in die EU besonders intensiv zu kontrollieren.

Die zugrundeliegende Verordnung (EG) Nr. 1005/2008 basiert auf drei Säulen:

  • Nachweis der legalen Herkunft der Ware durch ein lückenloses Rückverfolgungssystem,
  • strengere Kontrollen, insbesondere beim Zugang von Drittlandsschiffen zu EU-Gewässern und
  • EU-weit abschreckende Sanktionen.

Im Rahmen der Novelle der Fischereikontroll-Verordnung soll diese Verordnung aktualisiert werden. Sie bildet auch die Grundlage für eine verbesserte Zusammenarbeit bei der Aufdeckung von IUU-Aktivitäten auf internationaler Ebene sowie für eine Intensivierung der Maßnahmen zur Bekämpfung der IUU-Fischerei in den 13 regionalen Fischereiorganisationen, in denen die EU Mitglied ist. Küstenentwicklungsländer sollen in ihrem Kampf gegen die IUU-Fischerei in ihren Gewässern unterstützt werden. Gegen Flaggenstaaten, deren Schiffe in die IUU-Fischerei verwickelt sind, sollen Handelsmaßnahmen ergriffen werden.

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