Fischereiabkommen der EU mit Drittstaaten

Die EU schließt zwei Arten von Fischereiabkommen mit Ländern außerhalb der EU ab: Nördliche Fischereiabkommen und Partnerschaftliche Fischereiabkommen.

Die nördlichen Fischereiabkommen, die die EU mit den Nachbarn Norwegen, Island und den Faröer-Inseln abgeschlossen hat, regeln zum einen die gemeinsame Bewirtschaftung von Beständen, mit dem Ziel der nachhaltigen Nutzung. Zum anderen soll durch den Austausch von Fangquoten und den Zugang zu den ausschließlichen Wirtschaftszonen der Partner erreicht werden, dass die Fangflotten ihr Fangergebnis optimieren können. Aus wirtschaftlicher Sicht ist für die deutschen Fischer vor allem das Abkommen mit Norwegen besonders wichtig.

Im Rahmen der Partnerschaftlichen Fischereiabkommen leistet die EU ihren Partnerstaaten finanzielle und technische Hilfe bei der nachhaltigen Entwicklung ihrer Fischereiwirtschaft und erhält im Gegenzug Fangrechte in den Hoheitsgebieten dieser Staaten. Die EU-Flotte darf Fische aus Beständen fangen, die als ungefährdet gelten und von der eigenen Flotte des Landes nur unvollständig genutzt werden. Von besonderer Bedeutung für die deutsche Fischereiflotte sind die Abkommen mit Marokko, Mauretanien und Grönland.

Erschienen am im Format Artikel

Das könnte Sie auch interessieren

Leitbildkommission zur Zukunft der Ostseefischerei (Thema:Fischerei)

Die deutsche Ostseefischerei befindet sich in einer schwierigen Situation. Als Folge der anhaltend kritischen Bestandssituation und dem damit verbundenen Wegfall wichtiger Fangmöglichkeiten für Hering und Dorsch ergibt sich für die deutsche Ostseefischerei die Notwendigkeit eines Strukturwandels.

Mehr

GAP-Strategieplan für die Bundesrepublik Deutschland (Thema:Gemeinsame Agrarpolitik)

Alle EU-Mitgliedstaaten müssen für die neue GAP-Förderperiode ab 2023 erstmals einen Nationalen Strategieplan für die 1. und die 2. Säule der GAP entwickeln - auf Basis der geltenden GAP-Strategieplan-Verordnung der EU.

Mehr

Begleitausschuss "Nationaler GAP-Strategieplan" (Thema:Gemeinsame Agrarpolitik)

Begleitausschuss auf nationaler Ebene zur Steuerung und Begleitung der Umsetzung des GAP-Strategieplans in der Förderperiode 2023 – 2027.

Mehr