Nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben finden sich häufig auf Lebensmitteletiketten oder in der Werbung. Die EU-Verordnung 1924/2006 über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben (sogenannte Health Claims-Verordnung) über Lebensmittel legt europaweit einheitliche Anforderungen bei der Verwendung dieser Angaben fest.
Wie Lebensmittel allgemein zu kennzeichnen sind, welche Mindestinformationen auf der Verpackung stehen müssen, ist EU-weit einheitlich geregelt. Grundlage hierfür ist die europäische Lebensmittel-Informationsverordnung (LMIV) (EU) Nr. 1169/2011, die seit dem 13. Dezember 2014 bzw. hinsichtlich der Nährwertkennzeichnung seit dem 13. Dezember 2016 gilt. Die EU-Verordnung gilt unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten. Sie kann in bestimmten Punkten durch die Mitgliedstaaten ergänzt bzw. konkretisiert werden.
Der Austritt des Vereinigten Königreichs aus dem Binnenmarkt und der Zollunion hat im tiergesundheitlichen Bereich Auswirkungen auf den grenzüberschreitenden Warenverkehr mit Tieren und tierischen Erzeugnissen.
Eingang von Tieren und tierischen Erzeugnissen aus dem Vereinigten Königreich
Im Rahmen der Nationalen Reduktions- und Innovationsstrategie für Zucker, Fette und Salz in Fertigprodukten (NRI) hat sich die Lebensmittelwirtschaft dazu verpflichtet, bis 2025 die entsprechenden Anteile zu reduzieren, damit verarbeitete Lebensmittel gesünder werden. Der heute veröffentlichte …
Die Kennzeichnung der Eier ist EU-weit verbindlich geregelt. Während die ersten beiden Angaben auch der Verbraucherinformation dienen, handelt es sich bei der Betriebsnummer um eine Information für die zuständigen Kontrollbehörden.
Im Rahmen der europäischen Ausweitung des Nutri-Score wurde von den offiziell am Nutri-Score-System beteiligten Ländern (Frankreich, Belgien, Deutschland, Luxemburg, die Niederlande, Spanien und die Schweiz) ein wissenschaftliches Gremium eingesetzt, das mögliche Änderungen des …
Der Verbraucherlotse für Ernährung, Landwirtschaft und gesundheitlichen Verbraucherschutz ist zentrale Anlaufstelle für Bürgeranfragen. Er wird für das BMEL von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) betrieben.
Die BfR-MEAL-Studie (Mahlzeiten für die Expositionsschätzung und Analytik von Lebensmitteln) untersucht zum ersten Mal in Deutschland großflächig, in welchen Konzentrationen Stoffe durchschnittlich in Lebensmitteln enthalten sind und welche gesundheitlichen Risiken bei der Verarbeitung und …
Lebensmittel sind in der Regel frei verkehrsfähig, sofern sie allen lebensmittelrechtlichen Vorschriften genügen. Sogenannte neuartige Lebensmittel (auch Novel Food genannt) bedürfen jedoch einer Zulassung.
In die DLMBK beruft das BMEL gleich viele Mitglieder aus den Bereichen Lebensmittelüberwachung, Wissenschaft, Verbraucherschaft und Lebensmittelwirtschaft. Sie arbeiten ehrenamtlich als unabhängiges Gremium.