Biologische Vielfalt
Der Schutz und die nachhaltige Nutzung biologischer Vielfalt in der Land-, Forst-, Fischerei- und Ernährungswirtschaft bilden die Lebensgrundlage für uns und die nachfolgenden Generationen.
Dabei sind die Angebote, die die Natur dem Menschen macht, ebenso vielfältig wie die Bedürfnisse einer wachsenden Weltbevölkerung an Ressourcen und Rohstoffen. Aber auch die Möglichkeiten zur Nutzung dieser Ressourcen sind vielfältig. Für jeden von uns. Wichtig ist es dabei immer, dass Schutz- und Nutzinteressen in Einklang gebracht werden. Denn nur durch nachhaltige Nutzung können der Artenschatz und die Verwendungspotentiale der Erde erhalten werden und auch in Zukunft eine stabile Basis für die Welternährung bilden.
Auf dem Nachhaltigkeitsgipfel in Rio (20.-22.06.2012) hat BMELV ein neues Engagement in Höhe von knapp 500.000 US-Dollar zur Unterstützung des Projektfonds des Internationalen Saatgutvertrags zugesagt. Der Fonds fördert weltweit Projekte zur Erhaltung und nachhaltigen Nutzung der Vielfalt unserer Nutzpflanzen.
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Die Vielfalt der in der Land-, Forst-, Fischerei- und Ernährungswirtschaft genutzten Pflanzen und Tiere - die so genannte Agrobiodiversität - ist ein wesentlicher Teil der gesamten biologischen Vielfalt auf der Erde.
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Die Bundesregierung verfolgt das Ziel, die landwirtschaftliche Produktion stärker als bislang an den wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Prinzipien der Nachhaltigkeit auszurichten.
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Das BMELV hat das Internationale Jahr der biologischen Vielfalt 2010 mit der Initiative "Biologische Vielfalt schützen und nutzen" begleitet. Innerhalb der Initiative wurden E-Cards, Bilder, Videos, Spiele, Flyer, Broschüren und Wegweiser entwickelt, die hier bereit gestellt werden.
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Die "Konzeption zur Erhaltung und nachhaltigen Nutzung genetischer Ressourcen für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten" des BMELV sieht vor, dass zur Verbesserung des Informationsaustausches und der Koordinierung spezielle Fachprogramme zu erarbeiten sind, in denen die fachlichen Einzelheiten zur Umsetzung der Konzeption dargelegt werden. Dabei sind Länder, Ressorts sowie betroffene Verbände und Organisationen einzubeziehen.
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